Hinweise-ABC
Abgabe privat hergestellter Lebensmittel
In unserer Schule finden zahlreiche Veranstaltungen statt, bei denen selbst hergestellte Lebensmittel verzehrt werden, z. B. Geburtstage, Klassenfeste, Kuchenverkauf oder Adventsbasar.
Es gibt Vorschriften für Schulen, nach denen dabei bestimmte Standards eingehalten werden müssen.
Neben den Regeln der allgemeinen Hygiene (Waschen der Hände vor der Abgabe von Lebensmitteln sowie sauberes Geschirr und Besteck) müssen nachfolgende Hinweise beachtet werden:
- nur vollständig durchgegarte Speisen mitbringen, kein Tatar, Hackepeter o. ä.
- Speisen dürfen keine ungekochten Eier enthalten, wie z. B. Tiramisu
- Salate generell ohne Mayonnaise zubereiten
- keine Sahnekuchen oder Torten, nur Kuchen mit durchgebackener Füllung
- für Kinder, die unter Allergien leiden, eine Zutatenliste beilegen
- außerdem empfiehlt das Gesundheitsamt, kein privat hergestelltes Eis anzubieten
Anfragen an Lehrkräfte
Jederzeit können Sie über das Hausaufgabenheft oder einen Brief Anfragen an eine Lehrkraft richten.
Über diese Wege können Sie auch einen Gesprächstermin erbitten.
Wir Lehrer werden Ihnen schnellstmöglich antworten, es kann aber auch mal wenige Tage dauern.
Auf dem ersten Elternabend informiert Sie die Klassenleitung über eventuell weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme.
Anfragen an die Schulleitung
Sie können unsere Schulleitung bei Anfragen per E-Mail oder per Brief, den Sie Ihrem Kind mitgeben, erreichen.
Möchten Sie einen Gesprächstermin vereinbaren, so können Sie dies auch auf diesen Wegen sowie telefonisch über das Sekretariat tun.
Die Schulleitung ist bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten, dies kann aber auch mal einige Tage dauern.
Anmeldung an unserer Schule
Allgemeine Informationen zur Schulanmeldung in Berlin finden Sie unter folgendem Link.
Wenn Sie Ihr Kind in unserer Schule anmelden, benötigen wir recht viele Daten von Ihnen. Informationen zum Datenschutz in diesem Fall finden Sie hier auf der Homepage unter dem Punkt „Datenschutz-Hinweise“.
Der Anmeldebogen ist hier verlinkt, damit Sie ihn zu Hause schon in Ruhe ausfüllen können.
Aufenthalt der Eltern im Schulhaus und in der Turnhalle
Aus Sicherheitsaspekten und für eine ruhige Arbeitsatmosphäre bitten wir, dass die Eltern sich nicht in den Fluren der Schule aufhalten. Sie sollten nur nach Terminvereinbarung mit einem Lehrer reinkommen (siehe auch: Anfragen an Lehrkräfte).
Die Turnhalle, die Galerie dort und die Umkleideräume dürfen nicht ohne Absprache mit einem Lehrer betreten werden.
Bitte verabschieden Sie Ihr Kind auf dem Schulhof und vereinbaren Sie auch dort einen Treffpunkt, wenn Sie Ihr Kind abholen. Bei extremen Wetterbedingungen können Sie im Vorraum unserer Schule warten.
Hinweis: Schulfremde Besucher müssen sich grundsätzlich im Sekretariat oder beim Hausmeister anmelden.
Aufteilung der Schulanfänger in die Klassen
Unsere Schulanfänger werden in vier Lerngruppen verteilt. Dabei beachten wir:
- Informationen der Kitas
Gespräch mit der Erzieherin und die Beobachtungen während der Schnupperstunde - Zusammensetzung der Lerngruppen
In allen Lerngruppen sollten …
… etwa gleich viele Schüler sein.
… etwa gleich viele Jungen und Mädchen sein.
… die sprachlichen Voraussetzungen etwa gleich sein. (Deutschkenntnisse)
… etwa gleich viele Schüler mit besonderem Förderbedarf sein. - Wunschpartner
Damit Ihr Kind zum Schulbeginn einen Freund oder eine Freundin zur Seite hat, können Sie einen Wunschpartner aufschreiben. Dabei ist es günstig, wenn Wünsche sich gegenseitig bedingen. Sprechen Sie sich also untereinander ab und schreiben Sie Wünsche wie folgt auf: Auf Max‘ Zettel steht: „Max wünscht sich Leo.“ Auf Leos Zettel sollte dann stehen: „Leo wünscht sich Max.“
Auskunft an Therapeuten
Gerne tauschen wir uns mit den Therapeuten Ihres Kindes über den Lern- und Entwicklungsstand sowie mögliche Unterstützungsmaßnahmen aus.
Hierfür benötigen wir von Ihnen eine Entbindung von der Schweigepflicht, die uns und den Therapeuten vorliegen muss.
Ein Formular hierfür steht hier zum Download bereit.
Besuch im Unterricht
Als Erziehungsberechtigte haben Sie nach § 47 Abs. 2 des Schulgesetzes von Berlin das Recht, sich vor allem auf ihr eigenes Kind bezogen über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit zu informieren.
Bitte sprechen Sie den Hospitationswunsch zunächst mit der jeweiligen Lehrkraft ab. Dabei wird auch ein Termin vereinbart.
Danach – spätestens eine Woche vor dem Termin – holen Sie sich bei der Schulleitung eine Genehmigung zur Hospitation. Sie erhalten ein Informationsblatt, welches Sie am Hospitationstag unterschrieben mitbringen und dem Lehrer übergeben müssen.
Nach einer Hospitation wird zeitnah ein kurzes Auswertungsgespräch stattfinden.
Betreuung
Fällt Unterricht aus (z. B. durch Erkrankungen oder bei Hitzefrei), wird Ihr Kind innerhalb der VHG bis 13:30 Uhr bzw. entsprechend dem eFöB-Vertrag in der Schule betreut. Sollten sich Ihre Betreuungswünsche ändern, auch wenn es nur ausnahmsweise gelten soll, teilen Sie uns die Änderung bitte schriftlich mit. Ihr Kind muss sich mit dieser Information in der eFöB bzw. bei der jeweiligen Betreuung abmelden. Ohne Ihre persönliche Erlaubnis dürfen wir kein Kind früher nach Hause schicken.
Beurlaubung
Rechtsgrundlage für Beurlaubungen ist die AV Schulbesuchspflicht. Sie können sie unter folgendem Link (recht weit unten) nachlesen.
Beurlaubungen aus dringenden Gründen müssen Sie im Voraus beantragen, in der Regel etwa 10 Tage vorher. Hierzu nutzen Sie bitte das Formular, welches Sie hier downloaden können oder bei der Klassenleitung erhalten. Direkt vor bzw. nach Ferien werden Beurlaubungen nur im Ausnahmefall genehmigt.
Eltern, die von ihrem Recht Gebrauch machen möchten, Ihre Kinder an nicht gesetzlichen Feiertagen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gemäß der AV Schulbesuchspflicht vom Unterricht zu beurlauben, informieren die Schule bitte vorab über das Fehlen Ihres Kindes.
BVG-Schülerticket
Für Wandertage benötigt Ihr Kind ein BVG-Ticket. Das kostenlose Schülerticket müssen Sie bei der BVG beantragen.
Hierzu benötigen Sie einen Schülerausweis oder den Aufnahmebescheid der Schule bzw. die Schulzuweisung.
Daten aktualisieren
Wenn sich wichtige Daten Ihres Kindes oder von Ihnen ändern, bitten wir Sie um eine möglichst zeitnahe Mitteilung. Dafür können Sie den Daten-Check hier nutzen. Geben Sie den ausgefüllten Bogen dann an die Klassenleitung.
Entschuldigung bei Krankheit o. ä.
Sollte Ihr Kind einmal unverhofft fehlen, informieren Sie uns bitte schon am ersten Fehltag. Melden Sie sich telefonisch von 7:00 bis 8:00 Uhr im Sekretariat oder geben Sie einem Mitschüler einen Zettel mit. Wenn Ihr Kind dann wieder zur Schule kommt, geben Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung für die Fehltage mit Begründung mit.
Erkrankung während des Schultages
Erkrankt oder verletzt sich Ihr Kind im Laufe des Schultages, versuchen wir Sie telefonisch zu erreichen. Im Interesse Ihres Kindes erwarten wir, dass Sie es in einem solchen Fall abholen, denn wir möchten nicht, dass ein erkranktes oder verletztes Kind seinen Schulweg alleine geht. Bis Sie in der Schule eintreffen, wird Ihr Kind natürlich betreut. Wenn Sie Ihr Kind in einem solchen Fall abholen, melden Sie sich auf jeden Fall im Sekretariat bzw. beim jeweiligen Lehrer.
Sorgen Sie bitte immer dafür, dass wir Ihre aktuell gültigen Telefonnummern (privat, beruflich, mobil) haben. Teilen Sie jede Änderung umgehend im Sekretariat und bei der Klassenleitung mit. Auch wenn sich die telefonische Erreichbarkeit nur für kurze Zeit ändert, schicken Sie Ihrem Kind einen Zettel mit. Sie gewährleisten damit, dass wir Sie in einem Notfall möglichst schnell erreichen können.
Fahrräder u. ä.
An der Schule stehen Fahrradständer zur Verfügung. Die Fahrradständer neben der Turnhalle sind für die Klassen 1 – 3 reserviert, die am Tor für die Klassen 4 – 6. Bitte beachten Sie, dass das Fahrrad auf dem Schulhof und möglichst auch direkt vor dem Tor geschoben werden muss.
Bitte haben Sie Verständnis, dass City-Roller, Skateboards und andere Fortbewegungsmittel aus Sicherheitsgründen nicht mit ins Schulgebäude genommen werden dürfen.
Hausaufgaben
In unserem Hausaufgabenkonzept haben wir alle wichtigen Informationen und Regelungen rund um die Hausaufgaben zusammengetragen.
Infektionsschutz
In Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. Schulen befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten.
Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese informiert Sie das Merkblatt hier.
Läuse
Wenn Sie Kopflausbefall feststellen, schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule und informieren Sie die Klassenleitung.
Entdecken wir in der Schule bei Ihrem Kind Nissen oder Läuse, rufen wir Sie an, damit Sie Ihr Kind umgehend abholen.
Bitte beginnen Sie direkt eine Behandlung gegen Kopfläuse.
Achtung: Nicht alle Mittel wirken nach einmaliger Behandlung sicher und töten sämtliche Nissen ab. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei einem Arzt oder in einer Apotheke über die sachgerechte Verwendung der Mittel.
Zu beachten ist, dass Kontaktpersonen im häuslichen Bereich, z. B. Geschwister, möglichst mitbehandelt werden sollten.
Die Kombination von chemischen und mechanischen Maßnahmen wird empfohlen.
Nach sachgerechter Anwendung geeigneter Mittel ergänzt durch sorgfältiges Auskämmen des Haares ist eine Weiterverbreitung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr zu befürchten.
Dann kann Ihr Kind wieder zur Schule kommen. Geben Sie bitte die ausgefüllte Erklärung mit, die Sie hier downloaden können.
Medikamente
Nimmt Ihr Kind zu Hause regelmäßig Medikamente, so bitten wir Sie, uns darüber zu informieren.
Dazu können Sie das Formular hier nutzen.
Muss Ihr Kind im Notfall ein Medikament verabreicht bekommen, so sprechen Sie uns unbedingt an und geben das folgende Formular ab.
Beide Formulare sind bei Veränderungen, spätestens aber zu Beginn jedes Schuljahres, zu erneuern.
Saph
Saph steht für Schulanfangsphase. Die Saph umfasst die erste und zweite Jahrgangsstufe.
Schulbücher
Aufgrund der Lernmittelfreiheit für Berliner Grundschüler kann Ihr Kind von unserer Schule ein Schulbuch bzw. mehrere über ein Schuljahr ausgeliehen bekommen.
Alle Bücher müssen am Ende des jeweiligen Schuljahres wieder abgegeben werden.
Daher achten Sie und Ihr Kind bitte auf einen sorgsamen Umgang!
– In die Bücher darf nicht geschrieben oder gezeichnet werden.
– Die Bücher dürfen nicht nass werden.
– Eselsohren sollten vermieden werden.
Die Bücher müssen nicht mit einem Umschlag versehen werden. Wollen Sie die Bücher trotzdem einschlagen, so dürfen die Umschläge keinesfalls festgeklebt werden.
Bei groben Beschädigungen oder Verlust muss Ersatz für das Buch geleistet werden. (Schulgesetz für Berlin § 50, Absatz 3)
Schulweg – Verkehrssicherheit
Wir bitten Sie, Ihre Kinder möglichst nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen. Falls dies nicht anders möglich ist, wünschen wir uns, dass Eltern nicht bis vor das Schultor fahren, da dort oft „chaotische“ Situationen entstehen. Sicher finden Sie eine Möglichkeit, wo ihr Kind in Schulnähe aussteigen kann , so dass es die letzten Meter allein gehen kann.
Im Laufe der Zeit sollte ihr Kind immer selbständiger werden und seinen Schulweg eigentlich spätestens zum Ende des ersten Schuljahres alleine bzw. mit anderen Kindern zurücklegen.
Sportunterricht
Wichtige Hinweise zum Sportunterricht sind im Informationsblatt zusammengefasst, welches Sie hier ansehen können.
Unterricht bei extremer Witterung
Bei sehr heißer Witterung unterrichten wir planmäßig. Der Unterricht wird den Bedingungen angepasst.
Die Schulleitung entscheidet im Einzelfall über Unterrichtsausfall. In der Regel wird dies vorher angekündigt. Die Betreuung wird bis 13.30 Uhr gewährleistet.
Bei Unwetterwarnung, wie zum Beispiel Sturm, entscheidet die Schulleitung entsprechend der rechtlichen Vorgaben im Einzelfall.
Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB)
Die Linden-Grundschule ist, wie alle Berliner Grundschulen, eine verlässliche Halbtagsgrundschule. Dies bedeutet, dass Ihr Kind – sofern Sie es wünschen – zwischen 7:30 Uhr und 13:30 Uhr zusätzlich zum Unterricht kostenlos an der Schule betreut wird.
Außerdem sind wir eine Ganztagsgrundschule in offener Form, was bedeutet, dass Sie auch über diese Zeiten hinaus eine zusätzliche Betreuung beantragen können. Entsprechende Anträge erhalten Sie im Sekretariat oder im Büro der koordinierenden Fachkraft. Diese zusätzlichen Betreuungsmodule sind ab der Jahrgangsstufe 4 kostenpflichtig.
Versicherung
Während des Unterrichts und auch auf dem Schulweg ist Ihr Kind über das Land Berlin versichert. Sollte während dieser Zeiten etwas passieren (z. B. Verletzung im Sportunterricht, in der Pause o. ä.), informieren Sie bitte umgehend die Klassenleitung, die dann eine Unfallmeldung veranlassen wird.
Zeugnisse
In der Schulanfangsphase erhalten die Kinder nur zum Schuljahresende Zeugnisse. Diese Zeugnisse orientieren sich an den zu erreichenden Kompetenzen. Nähere Informationen dazu gibt es rechtzeitig bei einer Elternversammlung.
Die Schüler der Klassen 3 – 6 erhalten zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse. In den Klassen 3 und 4 besteht die Möglichkeit, dass die Klassenelternversammlung in Abstimmung mit den Lehrern mehrheitlich beschließt, dass statt Noten weiterhin eine kompetenzorientierte Beurteilung erteilt wird. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 werden dann ausschließlich Notenzeugnisse erteilt.
Übrigens: Die Zeugnisse erhalten die Kinder jeweils in der 3. Unterrichtsstunde. An den Zeugnistagen (vor den Winter- und Sommerferien) endet der Unterricht dann nach der 3. Stunde, also 10:30 Uhr.